Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Gewährleistung
Für den Fall, dass seit dem Tag der ersten Zulassung des Verkaufsgegenstandes mehr als ein Jahr verstrichen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
II. Erfüllung
- Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
- Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) als vereinbart.
- Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß während der normalen Öffnungszeiten des Verkäufers zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er das Fahrzeug nicht binnen der Abholfrist übernimmt. Erfüllungsort ist der Abnahmeort gemäß Punkt 111, 1. Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Werktage ab Verständigung des Käufers. Eine Abnahme durch den Käufer ist nur zu den normalen Öffnungszeiten des Verkäufers möglich.
- Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, pro Tag eine angemessene, den Betrag von € 8,- pro Tag nicht über steigende Standgebühr zu verrechnen; er haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird hiermit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.
II. Übernahmebedingungen
- Abnahmeort ist der jeweils mit dem Kunden vereinbarte Standort (Betriebsstätte) des Verkäufers.
- Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Abholung am Abnahmeort unverzüglich zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.
- Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren und Lasten auf den Käufer über.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu versichern. Im Fall der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
- Soweit von irgend jemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Verkäufer sofort zu verständigen.
V. Datenschutz
Der Verkäufer ermittelt, verarbeitet oder speichert personenbezogene Daten des Kunden in dem Ausmaß, welches zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch den Verkäufer erforderlich ist. Der Kunde stimmt dem sowie weiters ausdrücklich zu, dass diese Daten an Ford Motor Company (Austria) GmbH und an deren Konzernunternehmen (§§ 15 AktG, 115 GmbHG des Verkäufers) bzw. von dieser beauftragte Werbeagenturen zu Marketingaktivitäten verwendet werden, solange der Kunde seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke nicht ausdrücklich widerruft. Daten werden keinesfalls an Adressenverlage und/oder Direktwerbeunternehmen für unternehmensfremde Zwecke übermittelt.
VI. Rücktritt
- Kommt ein Vertragspartner mit der Erfüllung in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, die jedoch mindestens 14 (vierzehn) Tage zu betragen hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.
- Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.
VII. Mitteilungen
chriftliche Erklärungen gelten als rechtzeitig abgegeben, wenn sie innerhalb der Frist zur Post gegeben wurden; sie können rechtswirksam an die im Vertrag angegebene oder an eine andere, schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben.
